Strom Schlussrechnung: Das musst du wissen!

Nach einem Anbieterwechsel, einer Kündigung oder einem Umzug bekommst du von deinem alten Stromanbieter die Schlussrechnung. Sie ist die letzte Gelegenheit, Fehler zu finden – und der häufigste Grund, warum Verbraucher ihrem alten Versorger hinterhertelefonieren.

Die kurze Antwort

Die Schlussrechnung ist die Endabrechnung deines beendeten Vertrags. Sie stellt deinen tatsächlichen Verbrauch bis zum letzten Liefertag den bereits gezahlten Abschlägen gegenüber. Daraus ergibt sich eine Rückzahlung an dich oder eine Nachzahlung.

Zwei Fristen solltest du kennen:

  • Sechs Wochen nach Ende der Belieferung muss die Rechnung bei dir sein (§ 40 Abs. 4 EnWG).
  • Zwei Wochen nach Zugang der Rechnung muss ein Guthaben erstattet sein.

Kommt nichts, musst du nicht warten – unten steht, was dann zu tun ist.

Was ist die Strom-Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung schließt das Vertragsverhältnis ab. Anders als die laufende Jahresabrechnung deckt sie keinen vollen Abrechnungszeitraum ab, sondern die Zeit von der letzten Abrechnung bis zum letzten Liefertag.

Sie kommt immer dann, wenn die Belieferung endet:

  • nach einem Anbieterwechsel
  • nach einer Kündigung durch dich oder den Anbieter
  • nach einem Umzug
  • am Ende der Ersatz- oder Grundversorgung

Die gesetzlichen Fristen

Das Energiewirtschaftsgesetz gibt deinem alten Anbieter kein unbegrenztes Zeitfenster:

  • Rechnungsstellung: spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses.
  • Guthaben: unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung.

Diese Fristen sind der wichtigste Hebel, den du hast. Sie gelten unabhängig davon, ob der neue Anbieter dem alten den Zählerstand schon gemeldet hat.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streitfall hilft die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie weiter.

Was steht in der Schlussrechnung?

  1. Abrechnungszeitraum mit erstem und letztem Liefertag.
  2. Zählerstand zu Beginn und zum Ende, jeweils mit Datum, und ob er abgelesen oder geschätzt wurde.
  3. Tatsächlicher Verbrauch in Kilowattstunden.
  4. Arbeitspreis und Grundpreis, der Grundpreis nur anteilig für die tatsächlichen Liefertage.
  5. Geleistete Abschlagszahlungen, einzeln aufgeführt.
  6. Boni und Rabatte, die dir zustehen.
  7. Endbetrag – Guthaben oder Nachzahlung.

So prüfst du sie in fünf Schritten

  1. Zählerstand abgleichen. Vergleiche den Endzählerstand mit dem Wert, den du beim Wechsel oder Auszug notiert hast. Steht auf der Rechnung „geschätzt“ oder „rechnerisch ermittelt“, ist das der häufigste Fehlerpunkt.
  2. Zeitraum prüfen. Der letzte Liefertag muss zum Vertragsende passen. Ein zu spätes Datum bedeutet, dass du Tage bezahlst, an denen bereits der neue Anbieter geliefert hat.
  3. Abschläge zusammenzählen. Rechne selbst nach, wie viele Abschläge abgebucht wurden, und vergleiche die Summe mit der Rechnung. Es fehlt regelmäßig der letzte.
  4. Grundpreis anteilig kontrollieren. Bei sieben Liefermonaten dürfen nicht zwölf Monate Grundpreis berechnet werden.
  5. Boni suchen. Versprochene Neukunden- oder Wechselboni müssen als eigener Posten auftauchen. Fehlt der Bonus, fehlt oft der größte Betrag.

Notiere den Zählerstand am Tag des Wechsels oder Auszugs und fotografiere den Zähler mit sichtbarer Zählernummer. Dieses Foto entscheidet später jede Diskussion über einen geschätzten Wert.

Was tun, wenn die Rechnung nicht kommt?

  1. Sechs Wochen abwarten – ab dem letzten Liefertag, nicht ab dem Kündigungsdatum.
  2. Schriftlich auffordern, am besten per E-Mail mit Vertrags- und Zählernummer, und eine konkrete Frist von zwei Wochen setzen.
  3. Bleibt es dabei, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.

Dasselbe gilt für ein Guthaben, das nach der Rechnung nicht ausgezahlt wird.

Was tun bei Unstimmigkeiten?

  1. Nicht kommentarlos zahlen und nicht kommentarlos ignorieren. Widersprich schriftlich und benenne den konkreten Punkt – Zählerstand, Zeitraum, fehlender Abschlag, fehlender Bonus.
  2. Belege beilegen: Zählerfoto, Kontoauszüge der Abschläge, das Angebot mit dem zugesagten Bonus.
  3. Frist setzen, üblicherweise zwei Wochen für eine korrigierte Rechnung.
  4. Unstrittigen Teil zahlen, den strittigen Betrag zurückhalten und das im Schreiben ausdrücklich erklären.

Schlussrechnung und Jahresabrechnung: der Unterschied

  • Jahresabrechnung: kommt jährlich während eines laufenden Vertrags und passt danach deinen Abschlag an.
  • Schlussrechnung: kommt einmalig zum Vertragsende, rechnet nur bis zum letzten Liefertag ab und setzt keinen neuen Abschlag fest.

Nach einem Wechsel erhältst du beides: die Schlussrechnung vom alten Anbieter und später die erste Jahresabrechnung vom neuen.

Häufige Fragen

Wie lange darf sich der Anbieter Zeit lassen?

Höchstens sechs Wochen ab dem Ende der Belieferung. Danach kannst du ihn schriftlich unter Fristsetzung auffordern.

Wann bekomme ich mein Guthaben?

Spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung. Prüfe, ob die richtige Bankverbindung hinterlegt ist – bei gekündigtem Lastschriftmandat wird eine Erstattung sonst nicht ausgeführt.

Der Zählerstand ist geschätzt. Muss ich das hinnehmen?

Nein. Melde deinen abgelesenen Stand mit Datum und Zählerfoto und verlange eine korrigierte Abrechnung.

Der versprochene Bonus fehlt. Was jetzt?

Widersprich unter Verweis auf das Angebot, in dem der Bonus zugesagt wurde. Prüfe im Vertragstext die Bedingung – Boni sind oft an eine Mindestvertragsdauer geknüpft.

Ich bin umgezogen, mein Vertrag lief weiter. Wer zahlt?

Entscheidend ist, bis wann du an der alten Adresse Anschlussnutzer warst. Melde den Auszugszählerstand sofort; ohne diese Meldung rechnet der Versorger weiter über deinen Vertrag ab.

Muss ich eine Nachzahlung sofort begleichen?

Ist die Rechnung korrekt, ja – zum angegebenen Fälligkeitsdatum. Bei einer hohen Nachzahlung kannst du eine Ratenzahlung anfragen; viele Versorger stimmen zu.

Fazit

Die Schlussrechnung ist der letzte Punkt, an dem sich Geld zurückholen lässt. Prüfe Zählerstand, Zeitraum, Abschläge und Bonus – vier Zahlen, zehn Minuten. Und merke dir die sechs Wochen: Danach musst du nicht mehr höflich warten, sondern kannst mit Frist auffordern.

Wenn du gerade wechselst, findest du aktuelle Tarife im Stromvergleich.